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STUDIENINFORMATIONEN

Durch den Senat werden für jedes Kalenderjahr die vorlesungsfreien Zeiten beim fachtheoretischen Studium für den gehobenen Poilizeivollzugsdienst beschlossen. Diese sind nicht unbedingt identisch mit Ferien bzw. Urlaubszeiten. 

Die auf das jeweilige Urlaubsjahr in Abzug zu bringenden Urlaubstage für die Zeit des jeweiligen fachtheoretischen Studiums werden durch den Sachbereich Prüfungsamt/Bildungsbetrieb am Jahresende für das Folgejahr bekannt gegeben.

Vorlesungen finden grundsätzlich im nachfolgend aufgeführten Zeitraum statt. Ausnahmen davon sind im Einzelfallmöglich.

  • Montag:        08:00 - 20:00 Uhr
  • Dienstag:      08:00 - 16:00 Uhr
  • Mitt­woch:     08:00 - 20:00 Uhr
  • Don­nerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
  • Freitag:          08:00 - 18:00 Uhr

Im Grundstudium und im Haupt­stu­dium finden die Vorlesungen in Stu­dien­gruppen statt.

Der Senat der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg hat für das fachtheoretische Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Kalenderjahr 2026 folgende vorlesungsfreie Zeiten beschlossen:

Weihnachten 2025/2026: 29.12.2025 - 05.01.2026
Februar/März: 09.02.2026 - 27.03.2026
Freitag nach Chr. Himmelfahrt: 15.05.2026
Pfingsten: 26.05.2026- 05.06.2026
Sommer: 27.07.2026 - 25.09.2026
Weihnachten 2026/2027: 28.12.2026 - 05.01.2027

Diese Zeiten sind nicht unbedingt identisch mit Ferien- und Urlaubszeiten, sie bedeuten vielmehr, dass keine Vorlesungen stattfinden. Prüfungen, andere Unterrichtsformen, Bearbeitung und Verteidigung der Bachelorthesis sowie Selbststudium sind in dieser Zeit möglich.

Für die auf das Urlaubsjahr 2026 entfallende Zeit des fachtheoretischen Studiums sind folgende Urlaubstage in Abzug zu bringen:

  • 46. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2026:      7 Tage
  • 47. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2026:    22 Tage
  • 48. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 30.09.2026:    22 Tage
  • 3. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst
    für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2026:                                              7 Tage
  • 4. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst
    für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2026:                                            22 Tage

Für die künftigen Studierenden des 49. Studienjahrgangs, die im Oktober 2026 mit dem fachtheoreischen Studium an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen beginnen, sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 insgesamt
3 Urlaubstage in Abzug zu bringen.

Der Erholungsurlaub im fachtheoretischen Studium ist durch die vorlesungsfreien Teiten abgegolten.

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