FORSCHUNGSKOMMISSION
Die Forschungskommission versteht sich als Anlauf- und Koordinierungsstelle für organisatorische Fragen, die sich auf die Durchführung von Forschungsprojekten beziehen. Aus Gründen der Wahrung der Wissenschaftsfreiheit ist sie dem wissenschaftlichen Bereich der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) angegliedert und als übergreifende Kommission den Fakultäten zugeordnet.
Bei der Forschungskommission können Sie sich über
- geplante und laufende Projekte,
- räumliche und technische Möglichkeiten der Forschung an der HfPolBW,
- Möglichkeiten der finanziellen Forschungsförderung sowie
- über einschlägige Rechtsvorschriften für die Forschung und der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Urheberrecht, Patentrecht) informieren.
Bei sensiblen Forschungsvorhaben erhalten Sie auf Wunsch Beratung, beispielsweise hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Ihre Anregungen zu forschungswürdigen Sachverhalten in der Polizeipraxis bzw. zu Lebenswirklichkeiten mit Polizeibezug nimmt die Forschungskommission gerne entgegen. Die Forschungskommission übernimmt Forschungstätigkeiten nicht selbst, sondern ist bei der Suche nach möglichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Bereich der HfPolBW behilflich.
Ihre Verbesserungsvorschläge für die polizeiliche Praxis steuert die Forschungskommission gerne weiter.
Die Forschungskommission setzt sich aus jeweils einer oder einem Angehörigen der vier Fakultäten zusammen. Davon übernimmt ein Mitglied den Vorsitz.
MITGLIEDER DER FORSCHUNGSKOMMISSION
Prof. Dr. Johannes Fähndrich
Fakultät IV | Vorsitzender
Florian Hauser
Polizeioberrat
Fakultät I | Mitglied Forschungskommission
Tim Krenzel M. A.
Kriminaloberkommissar
Fakultät II | Mitglied Forschungskommission
Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth
Fakultät III | Mitglied Forschungskommission
DRITTMITTELPROJEKTE
Der Wissenschaftsrat definiert Drittmittel als solche Mittel, die zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Es spielt keine Rolle, ob sie einzelnen Wissenschaftlern oder der Hochschule selbst oder einer ihrer Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es unerheblich, in welcher Weise gegebenenfalls die Verwaltung der Hochschule an ihrer Bewirtschaftung beteiligt wird. Die Gewährung von Drittmitteln beruht nicht auf einem Rechtsanspruch, sondern erfolgt durch die freie Entscheidung des Mittelgebers nach einer Begutachtung des Forschungsantrages im wettbewerblichen Umfeld.