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STUDIENKOMMISSION

Studienkommission allgemein

Das Gremium ist im Landeshochschulgesetz (LHG) in § 26 Abs. 1 LHG verankert. Es wird gemäß Abs. 2 fakultäts- und studiengangübergreifend gebildet. Alle Hochschulen müssen über eine solche Einrichtung verfügen, welche für die für Fragen des Studiums und der Lehre zuständig ist.

Die Studienkommission setzt sich aus vier Dozierenden der Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten sowie je einer AStA-Vertretung eines Studienjahrgangs zusammen und wird regelmäßig für zwei Jahre eingesetzt. Auch die oder der Vorsitzende (Studiendekan/Studiendekanin) wird für zwei Jahre gewählt.

Aufgaben der Studienkommission

Die Studienkommission der HfPolBW hat die Aufgabe der Qualitätssicherung des Studiums. Kernaufgabe ist somit die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang spricht sie Empfehlungen an die Hochschulleitung und die Fachgruppen der einzelnen Fakultäten aus.

In ihren Händen liegt die kontinuierliche Evaluation der Lehrveranstaltungen, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Lehre darstellen. Darüber hinaus werden auch die Evaluationen des gesamten Studiengangs und der einzelnen Module durchgeführt. Bei jeder dieser Evaluationen werden verschiedene Schwerpunkte in der Befragung gesetzt, sodass ein umfassendes Meinungsbild daraus abgeleitet werden kann.

Zudem ist die Studienkommission auch für die Aktualisierung der Modulhandbücher zuständig, welche sie dann anschließend dem Senat zur Beschlussfassung vorlegt. Seit Januar 2025 ist es möglich zu bestimmten Zeitpunkten Änderungen in den Modulhandbüchern auch während des laufenden Studiums einzubringen.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den studentischen Vertreter/-innen innerhalb der Kommission hat sich bisher eine sehr gute Kommunikation mit den Studierenden herauskristallisiert - aber auch Anregungen und Fragen aus dem Kreis der Studierenden selbst sind bei uns stets willkommen. Dies ist nun auch durch das Forum „Anregung-Beschwerde-Lob“ auf der Campus-Lernplattform ILIAS, im Kurs der Studienkommission, unkompliziert möglich.


Zusammensetzung:

Sie setzt sich aus vier Dozierenden der Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten sowie je einer AStA-Vertretung eines Studienjahrgangs zusammen und wird regelmäßig für zwei Jahre eingesetzt.

Die oder der Vorsitzende (Studiendekan/Studiendekanin) wird für zwei Jahre gewählt. Diese Wahl fand in der Studienkommissionssitzung am 07.10.25 statt. Mit einstimmiger Wahl wurde Frau Prof. Dr. Jana Schumacher (Fakultät 3) zur Vorsitzenden der Studienkommission gewählt.

V. l. n. r.: KOKA Philipp Alexander Leicht (46. SJG), PD Jürgen Renz (Fak I), Prof. Dr. Dominik Gerstner (Fak II), Präsident Matthias Zeiser, EPHM Uwe Gilot (3. EBS), Studiendekanin Prof. Dr. Jana Schumacher (Fak III), Prof. Dr. Kirstin Bunge (Fak IV), Prorektor Prof. Dr. Berthold Kastner, KHKin Arlette Sutter (stellv. Gleichstellungsbeauftragte), Janine Rose und Barbara Kühn

Aktuelle Mitglieder:

Professorin Dr. Jana Schumacher, Dozentin in der Fakultät 3, Fachgruppe Strafrecht

Prof. Dr. Jana Schumacher


Fakultät III | Studiendekanin

Polizeidirektor Jürgen Renz, Prodekan der Fakultät 1 und Dozent der Fachgruppe Einsatzwissenschaften

Jürgen Renz
Polizeidirektor


Fakultät I | Prodekan

 

Unterstützung der Studiendekanin:

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