Drittmittelprojekte
Der Wissenschaftsrat definiert Drittmittel als solche Mittel, die zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Es spielt keine Rolle, ob sie einzelnen Wissenschaftlern oder der Hochschule selbst oder einer ihrer Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es unerheblich, in welcher Weise gegebenenfalls die Verwaltung der Hochschule an ihrer Bewirtschaftung beteiligt wird. Die Gewährung von Drittmitteln beruht nicht auf einem Rechtsanspruch, sondern erfolgt durch die freie Entscheidung des Mittelgebers nach einer Begutachtung des Forschungsantrages im wettbewerblichen Umfeld.