Bachelor
Häufig gestellte Fragen zum Bachelor-Studiengang
Was ist ein Bachelor-Studiengang?
1999 haben sich die europäischen Fachminister in Bologna darauf geeinigt, das Studium an den Hochschulen und an Universitäten im europäischen Raum zu vereinheitlichen, um insbesondere eine bessere Vergleichsmöglichkeit unter den Bildungseinrichtungen zu erreichen. Der Bachelor (von lat. baccalaureus für „junger Geselle“, „Junggeselle“) ist an europäischen Hochschulen der erste akademische Grad, der nach Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung vergeben wird.
Wie ist das Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei strukturiert?
Das Studium gliedert sich in das Grundpraktikum (1. Semester), das Grundstudium (2.+3. Semester), das Hauptpraktikum (4. Semester) sowie das Hauptstudium (5. + 6. Semester). Für Aufstiegsbeamte gilt das Grundpraktikum durch die bisherige Dienstzeit als erbracht.
Was sind Module?
Die Lehrveranstaltungen im Bachelor-Studiengang sind durch Module strukturiert. Ein Modul fasst eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem Lernziel zusammen und ist die Einheit, für die Leistungspunkte vergeben werden. Das Studium ist in acht Theorie- sowie fünf Praxismodule gegliedert.
Was sind Begleitfächer?
Begleitfächer sind Lehrveranstaltungen, die nicht in einem Modul verankert sind, für die aber ebenfalls Leistungspunkte erlangt werden können, die bewertet werden und bestehensrelevant sind. Zu den Begleitfächern zählt „Einsatztraining/Sport“ und „Polizeiliches Fachenglisch“ bzw. „–französisch“. In der Fremdsprache wird eine Klausur geschrieben, deren Bewertung in die Abschlussnote einfließt. Im Begleitfach „Einsatztraining/Sport“ ist ein praktischer Test zu absolvieren, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, die den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen sind. Dieser praktische Test ist zwar bestehensrelevant, die erreichte Punktzahl fließt jedoch nicht in die Abschlussnote ein.
Gibt es auch Wahlfächer?
Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Wahlmodule im Umfang von jeweils 150 Arbeitsstunden an, von denen die Studierenden entsprechend ihrer Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können. Der Studierende kann nach Abschluss des Wahlmoduls darüber entscheiden, ob die erzielte Leistung in die Berechnung der Abschlussnote mit einfließen soll oder nicht.
Welche Prüfungen gibt es im Bachelor-Studium?
Im Grundpraktikum erfolgt eine Eignungsfeststellung nach jedem Modul. Im Grundstudium finden Modulprüfungen grundsätzlich in Form von Klausuren statt; diese können sich auch aus mehreren Teilmodulprüfungen zusammensetzen. Im Hauptpraktikum erfolgt erneut nach jedem Modul eine Prognose über persönliche und fachliche Eignung für eine Verwendung im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Im Hauptstudium erfolgen die Modulprüfungen grundsätzlich in Form von Klausuren. „Polizeiliches Fachenglisch“ bzw. „–französisch“ wird schriftlich abgeprüft. im Begleitfach „Einsatztraining/Sport“ ist ein Test zu absolvieren und im Rahmen des Wahlmoduls sind alle hochschulüblichen Prüfungsformen möglich. Hinzu kommen noch die Erstellung der Bachelor-Arbeit und die Verteidigung dieser wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen einer mündlichen Prüfung.
Wie werden die Prüfungen bewertet?
Die Primärbewertung erfolgt nach dem Punktzahlensystem (0 – 15 Punkte), wobei nur volle Punktzahlen zulässig sind. Beim korrelierenden Schulnotensystem nach der LVOPol für die Errechnung der Abschlussnote werden Noten von 1 bis 6 vergeben, wobei keine Teilnoten zulässig sind.
Modulprüfungen werden grundsätzlich durch einen Prüfer bewertet. Im praktischen Studium wird für jedes Modul eine Eignungsprognose erstellt, wobei die Eignungsfeststellung nur zwischen geeignet und nicht geeignet unterscheidet. Analog zum fachtheoretischen Studium werden die Leistungen der Bachelor-Arbeit mit Punktzahlen bewertet.
Wann habe ich das Studium bestanden?
In den Modulprüfungen sowie Begleitfächern müssen jeweils mindestens fünf Punkte erzielt werden, bei Modulprüfungen, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen, müssen ferner mehr als die Hälfte der Teilprüfungen, mit mindestens fünf Punkten bewertet werden. Ein Praxismodul ist bestanden, wenn die Eignung für eine Verwendung im gehobenen Polizeivollzugsdienst attestiert wird. Die Bachelor-Arbeit muss mit mindestens fünf Punkten bewertet werden.
Wo finde ich weitere Informationen zum Bachelor-Studiengang?
Informationen finden Sie in diesem Studienführer bzw. in der entsprechenden Prüfungsordnung und der dazugehörigen Studienordnung bzw. den Richtlinien.
Kann ich auch Teile des Studiums bei Nichtbestehen wiederholen?
Bei einer nicht bestandenen Modulprüfung im Grundstudium ist eine einmalige Wiederholung möglich – gegebenenfalls sind hierbei sämtliche Teilmodulprüfungen zu wiederholen. Im Hauptstudium kann ein nicht bestandenes Modul ebenfalls wiederholt werden. Hierbei besteht die Besonderheit, dass auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit gegeben ist, sofern das arithmetische Mittel der in den Modulprüfungen des Grundstudiums erreichten Punktzahlen mindestens 8,00 beträgt. Ein Modul im Grund- oder Hauptpraktikum kann einmalig wiederholt werden, wenn die Eignung nicht festgestellt werden konnte und zu erwarten ist, dass sich der Beamte nach einer Wiederholung als geeignet erweisen wird. Wenn die Bachelor-Arbeit mit weniger als fünf Punkten bewertet wurde, ist in einem Zeitraum von einem Jahr nach Ende des Studiums eine Wiederholung möglich, wobei für die Bachelor-Arbeit dann ein anderes Thema und andere Betreuer gewählt werden müssen. Wenn die Verteidigung der Bachelor-Arbeit mit weniger als fünf Punkten bewertet wurde, ist eine einmalige Wiederholung möglich. Begleitfächer können ebenfalls einmalig wiederholt werden.
Was ist eine Bachelor-Arbeit?
Unter Bachelorarbeit versteht man international eine wissenschaftliche Arbeit, die für den Abschluss eines Bachelor-Studienganges verfasst wird. Die Bachelorarbeit dient dabei im Allgemeinen als Nachweis darüber, dass der Prüfling in der Lage ist, eine wissenschaftliche Arbeit selbstständig, aber unter Betreuung zu verfassen.
Was bedeutet „Verteidigung der Bachelor-Arbeit“?
Zum Abschluss des Studiums hat sich der Studierende im Rahmen einer mündlichen Prüfung kritischen Fragen zum fachlichen Inhalt und wissenschaftlichen Anspruch seiner Bachelor-Arbeit zu stellen, sprich, muss seine Arbeit „verteidigen“.
Wie setzt sich meine Abschlussnote zusammen?
Die Zusammensetzung der Abschlussnote wird in § 46 der Ausbildung- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (APrOPol gD) erläutert.
Noch Fragen?
Für weitere Fragen steht Ihnen das Prüfungsamt der Hochschule für Polizei jederzeit gerne zur Verfügung.