Studierendensekretariat
Erstmals seit Bestehen der Hochschule wurde mit Jahresbeginn 1996 die studentische Betreuung durch ein eigens dafür eingerichtetes Studierendensekretariat wahrgenommen. Die "Allround-Anlaufstelle", um die "kleinen" und "großen" Probleme der Studierenden der Hochschule zu bewältigen. Im Einzelnen werden dort folgende Tätigkeiten/Dienstleistungen angeboten:
- Bearbeiten von Dienstbefreiungen, z.B. dringende Arztbesuche oder Behördengänge sowie von Anträgen auf Sonderurlaub
- Führen der Fehltagelisten zur Prüfung der Frage einer Wiederholung von Studienabschnitten gemäß § 5 APrOPol gD
- Überwachung der Anwesenheitsbuchungen
- Digitale Erfassung der studentischen Daten
- Führen der Studentenakten
- Erheben, Erfassen und Mitteilen statistischer Daten an das Statistische Landesamt
- Erstellen der Vorlesungspläne
- Mithilfe im Prüfungsamt
Weitere Infos zu:
Öffnungszeiten: Täglich ausschließlich von 9 -12 Uhr
Kontakt: Zentralgebäude Z 2.11
Telefon: (0 77 20) 309-2404/-2406/-2408
Fax: (0 77 20) 309-2499
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 20.00 Uhr
Freitag:08.00 - 16.00 Uhr
Im Grund- und Hauptstudium findet der Unterricht in Studiengruppen statt.
Vorlesungsfreie Zeiten 2022/2023- Campus Villingen-Schwenningen
​Weihnachten 2022/2023 |
27.12.2022 - 05.01.2023​ |
​Februar/März |
​13.02.2023 - 31.03.2023 |
​Freitag nach Christi Himmelfahrt |
19.05.2023 |
​Pfingsten |
​30.05.2023 - 09.06.2023 |
​Sommer |
31.07.2023 - 29.09.2023 |
​Weihnachten 2023/2024 |
​27.12.2023 - 05.01.2024 |
Diese Zeiten sind nicht unbedingt identisch mit Ferien- bzw. Urlaubszeiten, sie bedeuten vielmehr, dass keine Vorlesungen stattfinden. Prüfungen sowie andere Unterrichtsformen sind demnach auch in diesen Zeiten möglich.
Urlaubsregelung für die Studierenden des 43. - 45. Studienjahrganges an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg für das Urlaubsjahr 2023
Für die auf das Urlaubsjahr 2023 entfallende Zeit des fachtheoretischen Studiums des 41. - 44. Studienjahrganges sind folgende Urlaubstage in Abzug zu bringen:
- 43. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2023 - 7 Tage
- 44. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2023 - 22 Tage
' - 45. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 30.09.2023 - 22 Tage
- 1. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2023 - 7 Tage
- 2. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2023 - 22 Tage
Für die künftigen Studierenden des 46. Studienjahrganges, die im Oktober 2023 mit dem fachtheoretischen Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen beginnen, sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 insgesamt 3 Urlaubstage in Abzug zu bringen.
Der Erholungsurlaub im fachtheoretischen Studium ist durch die vorlesungsfreien Zeiten abgegolten.
Der Hauptpersonalrat hat dieser Regelung zugestimmt.