Studierendensekretariat

Erstmals seit Bestehen der Hochschule wurde mit Jahresbeginn 1996 die studentische Betreuung durch ein eigens dafür eingerichtetes Studierendensekretariat wahrgenommen.  Die "Allround-Anlaufstelle", um die "kleinen" und "großen" Probleme der Studierenden der Hochschule zu bewältigen. Im Einzelnen werden dort folgende Tätigkeiten/Dienstleistungen angeboten:
 

  • Be­ar­beiten von Dienst­be­frei­ungen, z.B. drin­gende Arzt­be­suche oder Be­hör­den­gänge sowie von An­trägen auf Son­der­ur­laub
  • Führen der Fehl­ta­ge­listen zur Prü­fung der Frage einer Wie­der­ho­lung von Stu­di­en­ab­schnitten gemäß § 5 APrOPol gD
  • Über­wa­chung der An­we­sen­heits­bu­chungen
  • Di­gi­tale Er­fas­sung der stu­den­ti­schen Daten
  • Führen der Stu­den­ten­akten
  • Er­heben, Er­fassen und Mit­teilen sta­tis­ti­scher Daten an das Sta­tis­ti­sche Lan­desamt
  • Er­stellen der Vor­le­sungs­pläne
  • Mit­hilfe im Prü­fungsamt
     

Wei­tere Infos zu:

Öffnungszeiten:  Täglich ausschließlich von 9 -12 Uhr


Kon­takt:          Zen­tral­ge­bäude Z 2.11
Te­lefon:           (0 77 20) 309-2404/-2406/-2408
Fax:                 (0 77 20) 309-2499
E-mail:             Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 


 

Vor­le­sungs­zeitraum

Montag08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr
Mitt­woch:08.00 - 20.00 Uhr
Don­nerstag:08.00 - 20.00 Uhr
Freitag:08.00 - 16.00 Uhr

Im Grund- und Haupt­stu­dium findet der Un­ter­richt in Stu­dien­gruppen statt.

 


 

Vor­le­sungs­freie Zeiten 2022/2023- Campus Vil­lingen-Schwen­ningen

​Weihnachten 2022/2023

27.12.2022 - 05.01.2023​

​Februar/März

​13.02.2023 - 31.03.2023

​Freitag nach Christi Himmelfahrt

19.05.2023

​Pfingsten

​30.05.2023 - 09.06.2023

​Sommer

31.07.2023 - 29.09.2023

​Weihnachten 2023/2024

​27.12.2023 - 05.01.2024

 



Diese Zeiten sind nicht unbedingt identisch mit Ferien- bzw. Urlaubszeiten, sie bedeuten vielmehr, dass keine Vorlesungen stattfinden. Prüfungen sowie andere Unterrichtsformen sind demnach auch in diesen Zeiten möglich.


Urlaubsregelung für die Studierenden des 43. - 45. Studienjahrganges an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg für das Urlaubsjahr 2023

Für die auf das Urlaubsjahr 2023 entfallende Zeit des fachtheoretischen Studiums des 41. - 44. Studienjahrganges sind folgende Urlaubstage in Abzug zu bringen:

  • 43. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2023 - 7 Tage

  • 44. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2023 - 22 Tage
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  • 45. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 30.09.2023 - 22 Tage

  • 1. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2023 - 7 Tage

  • 2. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2023 - 22 Tage

 


Für die künftigen Studierenden des 46. Studienjahrganges, die im Oktober 2023 mit dem fachtheoretischen Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwennin­gen beginnen, sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2023 insgesamt 3 Ur­laubstage in Abzug zu bringen.

Der Erholungsurlaub im fachtheoretischen Studium ist durch die vorlesungsfreien Zei­ten abgegolten.

Der Hauptpersonalrat hat dieser Regelung zugestimmt.

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