Kuratorium
Das Kuratorium der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg setzt sich aus Vertretern des Innenministeriums, des Wissenschaftsministeriums, der Polizeiführung des Landes, der Stadt Villingen-Schwenningen, der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg zusammen. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Hochschule mit der Praxis zu fördern. Das Kuratorium ist zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule zu hören. Die Mitglieder des Kuratoriums tagen jährlich einmal an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Mitglieder des Kuratoriums der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg:
Behörde, Institution
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Mitglied im Kuratorium
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Vertretung des Innenministeriums als Vorsitz *
und zwei weitere Vertretungen des Innenministeriums * |
Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
N. N. N. N. |
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Vertreter des Wissenschaftsministeriums
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Ass. iur. Cora Gottfreund |
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Präsident/-in,
Prorektorin,
Vizepräsident und
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
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N. N.
Prorektorin Prof. Dr. Judith Hauer Vizepräsident Jürgen von Massenbach-Bardt Prof. Dr. Annika Baumgartner |
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Vertreter der Stadt Villingen-Schwenningen
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Oberbürgermeister Jürgen Roth
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Vertreter der regionalen Polizeipräsidien *
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Polizeipräsident Hubert Wörner (PP KN)
Polizeipräsidenti Siegfried Kollmar (PP MA) |
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Vertreter des Polizeipräsidiums Einsatz *
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Polizeipräsident Anton Saile
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Vertreter des Präsidiums Technik, Logistik,
Service der Polizei * |
Präsident Thomas Berger
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Vertreter des Landeskriminalamts *
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Präsident Andreas Stenger
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Vertreterin des Landesamts für Verfassungsschutz *
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Präsidentin Beate Bube
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Gewerkschaft der Polizei,
Landesbezirk Baden-Württemberg * |
Erster Kriminalhauptkommissar Gundram Lottmann
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Deutsche Polizeigewerkschaft,
Landesverband Baden-Württemberg * |
Erster Polizeihauptkommissar Ralf Kusterer
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Bund Deutscher Kriminalbeamter,
Landesverband Baden-Württemberg * |
Erster Kriminalhauptkommissar Steffen Mayer
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* Für die Amtszeit bis 16.05.2025, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, durch das Innenministerium berufen