Weitere Aufgaben unserer Hochschule

Neben der Ver­mitt­lung des not­wen­digen Fach­wis­sens soll das Stu­dium auch der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung des Stu­die­renden dienen, die Fä­hig­keit zur An­pas­sung an neue Ent­wick­lungen und Auf­gaben för­dern und auf die be­son­dere Ver­ant­wor­tung in einer frei­heit­li­chen Ge­sell­schafts­ord­nung vor­be­reiten.

Wie Hoch­schulen all­ge­mein, so be­reitet auch die Hoch­schule für Po­lizei durch an­wen­dungs­be­zo­gene Lehre auf be­ruf­liche Tä­tig­keiten vor, die die An­wen­dung wis­sen­schaft­li­cher Er­kennt­nisse und wis­sen­schaft­li­cher Me­thoden oder die Fä­hig­keit zu künst­le­ri­scher Ge­stal­tung er­for­dern. Im Rahmen dieses Bil­dungs­auf­trages nehmen die Fach­hoch­schulen auch For­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­gaben wahr.



Die be­son­deren Be­din­gungen des Hoch­schul­stu­diums sind dem­nach:
 

  • In­te­gra­tion von Theorie und Praxis in der Lehre

  • Lernen für spä­tere prak­ti­sche An­wen­dungen

  • Fort­ent­wick­lung des Lehr­pro­gramms und der Leh­rin­halte durch

  • an­ge­wandte For­schung



Ent­spre­chend hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt fest­ge­stellt, dass (von den Fach­hoch­schulen) For­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­gaben wahr­zu­nehmen sind, die zur wis­sen­schaft­li­chen und künst­le­ri­schen Grund­le­gung und Wei­ter­ent­wick­lung von Lehre und Stu­dium er­for­der­lich sind (BVerfGE 61, 210, 244). Damit haben die Hoch­schule für Po­lizei und jeder ihrer Do­zenten, neben dem Lehr­auf­trag, auch einen For­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­trag, der in ge­gen­sei­tiger Ab­stim­mung in­ner­halb der Hoch­schule und mit den zu­stän­digen Mi­nis­te­rien sowie der Praxis wahr­zu­nehmen ist.

Zum Auf­trag der Hoch­schule für Po­lizei ge­hört auch die so­ziale För­de­rung der Stu­die­renden ein­schließ­lich der Be­ra­tung bei Stu­dien- und Prü­fungs­pro­blemen oder an­deren, im Zu­sam­men­hang mit dem Stu­dium ste­henden Fragen. Als An­sprech­partner bei per­sön­li­chen Pro­blemen in­ner­halb und au­ßer­halb des Stu­diums steht seit 1998 eine Be­ra­tungs­stelle zur Ver­fü­gung. Über eine hausin­terne "Te­lefon-Hot­line" ist sie rund um die Uhr für die Stu­die­renden er­reichbar. Da­neben werden re­gel­mäßig Se­mi­nare zur Be­ra­tung und Stress­be­wäl­ti­gung an­ge­boten. Die Er­fah­rungen sind sehr po­sitiv und zeigen, dass ein sol­ches An­gebot so­wohl sinn­voll als auch not­wendig ist.

Neben Baden-Würt­tem­berg ver­fügen noch Bran­den­burg, Sachsen und Sachsen-An­halt über ei­gen­stän­dige Hoch­schulen für Po­lizei. In den an­deren Bun­des­län­dern bildet die Po­lizei ihren Nach­wuchs für den ge­ho­benen Dienst, bei in etwa de­ckungs­glei­chen Stu­dien­in­halten, an den Fach­hoch­schulen für öf­fent­liche Ver­wal­tung in den Fach­be­rei­chen Po­lizei aus.

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