Fakultät I – Verkehrswissenschaften – Nähere Informationen

Täglich sterben in Deutschland ca. 10 Menschen bei Verkehrsunfällen und mehr als 1.000 werden verletzt. Die unmittelbaren volkswirtschaftlichen Verluste durch Verkehrsunfälle belaufen sich auf ungefähr 30 Mrd. € jährlich.
In keinem anderen Bereich hat die Polizei so viele Möglichkeiten, Menschenleben zu retten und Schäden zu verhindern, wie im Straßenverkehr. Nirgendwo sonst hat die Polizei so viele Bürgerkontakte wie im Verkehrsbereich. In keinem anderen Bereich eröffnen sich der Polizei so große Chancen zur verdachtslosen Kriminalitätsbekämpfung wie bei anlasslosen Verkehrskontrollen und der Verkehrsunfallaufnahme.

Entsprechend der Bedeutung, Vielzahl und Komplexität polizeilicher Verkehrsaufgaben sieht das Curriculum für das Studienfach Verkehrswissenschaften neben der Kriminalistik den höchsten Stundenansatz vor.

Die Studieninhalte greifen ganz konkret diejenigen Bereiche auf, die in der polizeilichen Praxis dominieren. Sie lassen sich grob in die Bereiche Verkehrsrecht (incl. der damit verbundenen polizeilichen Eingriffsrechte) und Verkehrslehre (insbesondere Verkehrsüberwachung und Problembereiche der Unfallaufnahme) unterteilen.

Komplexität und Vielfalt der verschiedenen Rechtsgebiete und Einzelvorschriften, die die alltägliche polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit bestimmen, erlauben es allerdings nur, einen systematischen Überblick über die Gesamtmaterie zu geben, der den Studierenden dazu befähigt, neue und atypische Fallgestaltungen systematisch den richtigen Rechtsgebieten zuzuordnen und auch weniger gebräuchliche Verbotsvorschriften eigenständig aufzufinden. Nur besonders praxisrelevante Vorschriften werden exemplarisch vertieft behandelt.
Weitere Rechtsinhalte beziehen sich auf die Verkehrsüberwachungsaufgaben (z.B.: „Fahren unter Alkohol, Drogen und Medikamentenbeeinflussung“), ausgewählte Problembereiche der Unfallaufnahme (wie Unfallfluchten und Provozierte Verkehrsunfälle) und die Zusammenarbeit mit Fachbehörden (insbesondere: Führerschein- und Zulassungsstellen, Straßenverkehrs-, Straßenbau-  und Ahndungsbehörden).

Die Besonderheit des Studienfaches liegt in der ganzheitlichen Themenbehandlung, die sich insbesondere darin zeigt, dass nicht nur Verbotstatbestände aufgezeigt, sondern auch die zur Verdachtsgewinnung bzw. zum Deliktsnachweis erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen in taktischer und rechtlicher Hinsicht vermittelt werden. Weil es im Verkehrsbereich ganz besonders von den jeweiligen Tatumständen abhängt, ob ein Verkehrsverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder einen Straftatbestand verwirklicht, hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass die Verbotsvorschriften zusammenhängend behandelt werden. So kann beispielsweise ein Gegenstand, der auf die Straße gebracht wird, je nach Fallgestaltung den Tatbestand einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenrecht, einer anzeigenpflichtigen und Punktebewehrten Ordnungswidrigkeit nach dem Verkehrsrecht oder einer Straftat nach § 315b StGB „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ erfüllen.

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